Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen-AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen( im Folgenden „AGB“ genannt) von Kelly Faces model agency, Prager Weg. 4, Stadtkrone-Ost, 44269 Dortmund, E-Mail: info@kelly-faces.com, www.kelly-faces.com, Tel.: +49/231/95988330, Umsatzsteuer-ID: 220 390 333 (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) gelten für alle Buchungen
Nachstehende Bedingungen werden Bestandteil aller Verträge, die zwischen Kelly Faces und ihren Auftraggebern abgeschlossen werden.
Sie gelten insbesondere auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen oder diese AGB durch neue AGB ersetzt werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass Kelly Faces sich ausdrücklich und schriftlich mit diesen einverstanden erklärt hat.
§ 2 Leistungsumfang
1) Kelly Faces model agency vermittelt ihrem Auftraggeber Models, Moderator/innen, Hos/tessen und Promoter/innen für Modeschauen, Werbeaufnahmen, Events, Fotoshootings, Messebetreuung und ähnliche Veranstaltungs- und Promotionaktionen.
2) Kelly Faces übernimmt für Anerkennung und Zuspruch hinsichtlich des Models/Moderator/innen, Hos/tessen und Promoter/innen beim Publikum keine Gewähr.
3)Kelly Faces model agency übernimmt hierbei ausdrücklich die Vermittlung der Models, Moderator/innen, Host/essen und Promoter/innen und fungiert nicht als Veranstalter. Insoweit wird keine Haftung jeglicher Art für vertragliche Verpflichtungen oder gesetzliche Haftungstatbestände übernommen.
4) Für die Richtigkeit der von den Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren gemachten Angaben und den diesbezüglichen Inhalt ihrer Erklärung trägt das Model, die Moderator/innen, die Host/ess, der Promoter die alleinige Verantwortung.
5)Kelly Faces model agency trägt keine Verpflichtung, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eine Gewährleistung für die von den Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren angegebenen Eigenschaften wird ausdrücklich nicht übernommen und erklärt.
6) Die Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren werden durch Kelly Faces entsprechend den vertraglich festgesetzten Auftragsanforderungen ausgewählt und können soweit erforderlich auch kurzfristig, aus wichtigen Gründen auch noch nach Veranstaltungsbeginn, ausgetauscht werden.
7) Zu den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die schriftlich im Vertrag aufgeführt sind. Neben- oder Sonderabreden sind ohne Schriftform unwirksam.
8) Die Models sind nur zur Wahrnehmung von üblicherweise mit den aus der Buchungsanfrage ersichtlichen Arbeiten verpflichtet, in der Regel in Verbindung mit der Präsentation von Waren oder Dienstleistungen. Weitergehende und / oder nicht dem vertraglichen Zweck entsprechende Arbeiten haben die Models, Moderator/innen, Host/essen & Promoter/innen nicht zu erbringen. Insbesondere sind keine Arbeiten geschuldet, die die Intim- oder Persönlichkeitssphäre der Models, Moderator/innen, Host/essen und Promoter/innen beeinträchtigen. Ebenfalls sind die Models nicht verpflichtet, die Arbeit an einem anderen als dem vereinbarten Einsatzort zu erbringen. Besteht der Kunde auf derartige Tätigkeiten kann das Model diese Tätigkeiten verweigern und im Zweifel auch die weitere Vertragsausführung verweigern.
Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung verpflichtet.
9) Dem Kunden ist es untersagt, mit Models während der Shooting-Tage Buchungsänderungen oder -ergänzungen vorzunehmen, ohne vorherige Zustimmung von Kelly Faces. Etwaig durchgeführte Buchungsänderungen berühren die Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden oder dem Model nicht.
§ 3 Vertragsschluss
1) Die Angebote von Kelly Faces sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit Kelly Faces kommt erst zustande, soweit Kelly Faces durch ihren Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag erteilt wurde.
2) Soweit sich während des Einsatzes die Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren herausstellen sollte, dass weitere, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen erforderlich werden, ist dies mit Kelly Faces schriftlich zu vereinbaren.
3) Die Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren sind nicht dazu bevollmächtigt, Verträge im Namen von Kelly Faces abzuschließen, zu erweitern, inhaltlich zu ändern oder sonst wie im Namen von Kelly Faces zu handeln.
4) Verträge kommen ausdrücklich nur zwischen dem Auftraggeber und Kelly Faces zustande; nicht zwischen dem Auftraggeber und den Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren.
5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein direktes Vertragsverhältnis mit den durch Kelly Faces vermittelten Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren einzugehen. Die Models, Moderator/innen, Hostessen und Promotoren dürfen ausdrücklich nicht abgeworben, nicht aushilfsweise oder fest angestellt oder an Dritte vermittelt werden.
6) Dies gilt auch nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber für einen Zeitraum von weiteren 24 Monaten
7) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 € pro Zuwiderhandlung und Person an Kelly Faces zu zahlen.
8) Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Stillschweigen bezüglich des Inhalts des Angebots, insbesondere der Preise.
§ 5 Lieferzeit und Lieferverpflichtungen
1) Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind vorbehaltlich der Regelung in § 3 Abs. 2 verbindlich.
2) Kelly Faces wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles erforderlichen Sorgfalt nicht mit zumutbaren Mitteln abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Krieg, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung (auch durch Dritte), behördlichen Eingriffen.
§ 6 Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rücktritt
1) Sollte zwischen dem Auftraggeber und Kelly Faces eine Anzahlung auf die Auftragssumme vereinbart worden sein, ohne dass bereits der genaue Veranstaltungstermin feststeht, ist die Anzahlung spätestens 30 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.
2) Der Betrag aus Rechnungen von Kelly Faces ist sofort fällig und ohne Skonto oder anderen Abzug nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto von Kelly Faces zu zahlen.
3) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Forderungen des Auftraggebers.
4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
5) Für den Fall der vorzeitigen Kündigung eines Auftrages, die auf ein Verschulden oder eine diesbezügliche bewusste Entscheidung des Kunden zurückzuführen ist, gilt § 7 (3).
§ 7) Projektausfall/ Stornierung eines Einsatzes
- Die Rechtsfolgen der einseitigen Stornierung eines Einsatzes durch den Kunden richtet sich nach der bis zum geplanten Einsatz verbleibenden Zeit. Kelly Faces erhält grundsätzlich eine Vergütung für erbrachte Leistungen, bereits getätigte Auslagen (auch Fremdkosten) sowie einen angemessenen Anteil an den restlichen vertragsgemäß vereinbarten Ansprüchen; mangels anderweitiger Abrede hat Kelly Faces einen Anspruch gegen Kunden auf Zahlung einer Vergütung in Höhe von 50 % aller noch ausstehenden Leistungen pauschal, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt jedoch vorbehalten.
- Bei Stornierung eines Einsatzes durch den Kunden 1-3 Wochen vor dem Einsatz fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme (Gage des Models, Buy-Out + Disposition, Organisation & Agenturprovision) an.
- Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 1 Woche vor dem Einsatz fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme (s.o.) an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten. Insbesondere wird bezüglich der Kosten des Buy-Outs auf § 9 Abs. 4 hingewiesen.
4)Etwaige Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich mündlich, fernmündlich oder per E-Mail an Kelly Faces zur Kenntnis zu geben.
5) Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gemäß § 7 Abs. 1, 2 nicht oder nicht fristgerecht nach oder können Mängel der Leistung aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche gegen Kelly Faces herleiten.
§ 8 Haftung der Agentur
(1) Kelly Faces schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Talente.
(2) Kann die Haftung von the-models nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ausgeschlossen werden, gilt dies auch für ihre Erfüllungsgehilfen.
(3) Für den Fall, dass ein ausgewähltes Models nachträglich aus nicht von Kelly Faces zu vertretenden Gründen wegfällt, steht der Agentur das Recht zu, eine Neu-Auswahl mit dem Kunden vorzunehmen, ohne dass dem Auftraggeber insoweit weitere Rechte wie Rücktritt oder Schadenersatz zustehen würden.
§ 9 Garantien
1)Sämtliche Erklärungen, die von Kelly Faces im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegeben werden (z.B. Leistungsbeschreibungen), enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie durch Kelly Faces.
2)Maßgeblich sind ausdrückliche, schriftliche Erklärungen von Kelly Faces über die Übernahme einer Garantie.
§ 10 Änderungen
Jede Art der Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Neben- oder Sonderabreden sind ohne Schriftform unwirksam.
§ 11 Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Gerichtsstand der Sitz von Kelly Faces ist; Dortmund
§ 12 Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrags als solchem unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.
